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United Nations Refugee Agency's Refugee-Led Innovation Fund Winner

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spenden an Bridging Gaps Microloans gUG

Für die Nutzung der Online-Spenden-Seite der Bridging Gaps Microloans gUG ("Bridging Gaps") sind die folgenden Punkte/Bedingungen wichtig:

 

  • Ihre Spende an die Bridging Gaps Microloans gUG ist eine völlig freiwillige Unterstützung. Bridging Gaps nimmt die Spende als Schenkung an und wird die Spende verwenden, um unterversorgte Gemeinden im Globalen Süden mit Mikrokrediten und unternehmerischer Ausbildung zu unterstützen. Sowohl die Mikrokredite als auch die Ausbildung werden durch Spenden, insbesondere von privaten Unternehmen, ermöglicht. Durch den Aufbau einer globalen digitalen Plattform werden die Spender und die unterversorgten Gemeinschaften miteinander verbunden. Bridging Gaps Microloans definiert unterversorgte Gemeinschaften im globalen Süden als solche, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen. Dazu gehören zum Beispiel der Zugang zu Trinkwasser, sanitären Einrichtungen, gesunder Ernährung und Bildung, aber auch der Zugang zu finanziellen Mitteln und die Aufnahme wirtschaftlicher Tätigkeiten. Räumlich gesehen befinden sich diese Gemeinschaften in Ländern oder Staaten, die sozial, politisch und/oder wirtschaftlich benachteiligt sind. Bridging Gaps Microloans verwendet Spendengelder, um unterversorgte Gemeinschaften im Globalen Süden durch die Bereitstellung von Mikrokrediten und Schulungen in Unternehmertum und unternehmerischen Fähigkeiten zu unterstützen. Mikrokredite sind Kleinstkredite, die an einkommensschwache Einzelpersonen oder Unternehmen vergeben werden, die nicht über ausreichende Sicherheiten verfügen, um Kredite von traditionellen Finanzinstituten zu erhalten. Durch die Vergabe von Mikrokrediten und die Weiterbildung in Unternehmertum und Unternehmertum fördert Bridging Gaps Microloans die internationale Entwicklungszusammenarbeit und die Popularität des Projekts.

  • Die Spender können einen Wunsch äußern, wem die Mittel zukommen sollen. Es besteht keine Verpflichtung seitens der gemeinnützigen Unternehmergesellschaft, die Mittel an den Spender oder den Empfänger weiterzuleiten. Darüber werden die Spender auch über die Website der Bridging Gaps Microloans gUG informiert. Die Spenderinnen und Spender leiten die Mittel an die Fördergesellschaft weiter. Diese stellt dem geförderten Rechtsträger aufgrund eigener Entscheidung und gesetzlicher Verpflichtung Mittel aus ihrem eigenen Vermögen zur Verfügung. In diesem Fall liegt keine Quittung für die Übermittlung eines Betrages im Namen eines Zahlers oder Zahlungsempfängers oder beider im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG vor. 1 Satz 2 Nr. 6 ZAG.

  • Auf Wunsch erhalten Sie eine Zuwendungsbestätigung. Diese Zuwendungsbestätigung senden wir Ihnen zeitnah nach der Spende als Sofortbescheinigung oder als jährliche Spendenbescheinigung bis zum 15. März des Folgejahres zu. Es ist wichtig, dass Sie uns Ihre Adresse mitteilen. Um eine Spendenbescheinigung zu erhalten, schreiben Sie eine E-Mail an info@bridging-gaps.org.
     

Spendenkonto

Der beste Weg für eine Spende ist unsere Website. Sie erhalten dann automatisch eine Bestätigung. Auf Wunsch erhalten Sie auch eine Spendenbescheinigung, damit Sie die Spende von der Steuer absetzen können.

Für Einzelspenden verwenden Sie bitte das folgende Konto:

Bankverbindung für Spenden:

Kontoinhaber: Bridging Gaps Microloans gUG

IBAN: DE35 4306 0967 1313 2731 00

BIC/SWIFT: GENODEM1GLS

GLS Gemeinschaftsbank eG

*Weitere Details können auf Anfrage mitgeteilt werden

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